Am 20. Mai 1808 gab es für Fleischwangen die erste "Königliche Feuerlösch-Verordnung":

  1. In jeder Stadt und in jedem Marktflecken und größerem Dorf sollen, wenn es daran noch fehlt, wenn nicht zwei, doch wenigstens eine große auf Wagen und Rädern stehende gute Feuerwehrspritze mit den dazugehörigen Schläuchen und Seihkörben angeschafft werden.
  2. Geringe und unvermögende Dörfer sollen sich in Gemeinschaft mit anderen nahe liegenden Ortschaften gleicher Art wenigstens eine große Feuerwehrspritze anschaffen.
  3. Und da man bisweilen mit den großen Spritzen dem Feuer nicht beikommen oder nicht so zweckmäßig operieren kann als mit Handspritzen, so soll sich jeder Ort nach seinen Kräften auch mit einer oder mehreren Handspritzen versehen.
  4. Die Spritzen müssen in einem solchen Lokal aufbewahrt werden, wo leicht beizukommen ist, worin entweder sonst nichts aufbewahrt ist oder aber die Einrichtung doch so getroffen ist, dass man die Spritzen ohne allen Aufenthalt in jedem Augenblick herausziehen kann.
  5. Die Spritzen müssen alle Vierteljahr probiert, die ledernen Schläuche derselben öfters eingeschmiert (mit Schweinefett) und vor Ratten und Mäusen wohl verwahrt werden, insbesondere aber muss des Winters das Einfrieren der Durchgänge (Ventile) auf jede tunliche Weise verhindert werden.
  6. Jeder neu aufgenommene Bürger und jeder Bürgersohn, sobald er heiratet, hat einen guten wohl verpflichten Feuer-Eimer anzuschaffen und denselben auf das Rathaus zu schaffen. Die Ortsvorgesetzten sollen jedoch keinen annehmen, bei welchen vorauszusehen ist, dass er bald unbrauchbar wird und das Wasser nicht mehr halten kann, auch jeden Eimer auf kenntliche Weise mit dem Stadt- und Dorfzeichen versehen lassen.
  7. Für ledige Bürger, Gesellen, Knechte und von fremden Orten herbeieilende Leute, welche mit keinem Feuer-Eimer versehen sind, hat jede Kommune auf öffentliche Kosten eine dementsprechende Zahl machen zu lassen und stets bereit zu halten.
  8. Jeder abgängige Feuer-Eimer muss, damit stets die volle Anzahl vorhanden ist, auf Kosten der Kommune sogleich wieder durch einen neuen ersetzt werden.

Die Feuereimer bestanden aus Leder oder aus Holz. Die Holzeimer mussten mit zwei oder drei Eisenstreifen versehen sein.

Da es noch keine Sirene gab, wurden bei einem Brand im Dorf alle Kirchenglocken geläutet. Bei einem Brand außerhalb der Gemarkung ertönte nur die große Glocke.

Jeder Bürger, der nicht unmittelbar selbst bedroht war, hatte die Pflicht, an den Löscharbeiten teilzunehmen. Bloße Zuschauer, welchen Standes sie auch waren, wurden nicht geduldet, sondern zu irgendeiner Arbeit angehalten.

Wenn ein Bürger sein Feuer-Eimer verloren oder beschädigt hatte, musste er denselben aus der eigenen Tasche bezahlen.

Harte Strafen hatten Plünderer zu erwarten, auch wenn sie nur "brennendes Holz vom Brandplatz wegschleppen wollten".

 

Um 1820 wissen wir, dass Thomas Stellbauer in seiner Funktion als Nachtwächter im Brandfall mit seinem Horn den Löschtrupp zu alarmieren hatte.

 

Die erste offizielle Pflichtfeuerwehr wurde in Fleischwangen 1826 ins Leben gerufen. Pflichtfeuerwehr deshalb, weil jedes "Mannsbild" zwischen dem 17. und dem 50. Lebensjahr dieser Schutzorganisation angehören musste. Es gab zwei Abteilungen: Zug I und Zug II. Als Geräte wurden angeschafft: 1 Fahrspritze, 2 Wasserbutten, 13 Feuer-Eimer, 1 Feueraxt und verschiedene Feuerhaken.

1891 waren es 3 Züge und 1930 sogar 4 Züge, die bei Bränden in den Einsatz kamen:

  • 1. Zug: Steigerabteilung mit Helm, schwarze-rotem Gürtel, Beil und Seil
  • 2. Zug: Hydrantenabteilung
  • 3. Zug: Spritzenabteilung
  • 4. Zug: Wachmannschaft

Jeder Zug bestand aus 8 bis 10 Mann.